Vorsteuerabzug: Bundesgericht korrigiert langjährige Praxis
Das Urteil 2C_2/2022 vom 22. November 2022 korrigiert die bisherige Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei der Frage des Vorsteuerabzugs auf Investitionen von nicht spezialfinanzierten Dienst