Was muss eine Gemeinde zur Meldepflicht wissen?

05.10.2024
10 | 2024

Die Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen – zu denen auch Gemeinden gehören – erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025. Sie ist im Informationssicherheitsgesetz (ISG) verankert. Das ISG bestimmt, welche Behörden und Organisationen künftig verpflichtet sind, Cybervorfälle zu melden. Das Gesetz legt zudem fest, dass das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) als Meldestelle fungieren soll.

Erfolgreiche Cyberangriffe können weitreichende Folgen für die Erreichbarkeit und Sicherheit einer Gemeinde haben. Heute fehlt eine Übersicht darüber, welche Angriffe wo stattgefunden haben, da Meldungen an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Dank der Meldepflicht für kritische Infrastrukturen soll das BACS künftig eine bessere Übersicht über die in der Schweiz erfolgten Cyberangriffe und die Vorgehensweisen der Angreifer erhalten. Dadurch wird eine bessere Einschätzung der Bedrohungslage möglich und Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen können frühzeitig gewarnt werden.

Ein Cyberangriff hat dann grosses Schadenspotenzial, wenn er beispielsweise die Funktionsfähigkeit der betroffenen Gemeinde gefährdet, wenn Informationen abgeflossen sind oder wenn der Angriff mit Erpressung, Drohung oder Nötigung verbunden ist. Dies trifft insbesondere im Fall eines Ransomware-Angriffs zu.

Damit Sie sich bereits heute über den Stand der Einführung der Meldepflicht informieren können, hat das BACS eine Landingpage mit aktuellen Informationen veröffentlicht.

Zudem führt das BACS am 13. März 2025 von 12 bis 13 Uhr für Schweizer Gemeinden einen Online-Brownbag-Lunch zur Meldepflicht durch. Interessierte können sich bereits heute unter folgendem Link registrieren: Anmeldung. Die Veranstaltung ist auf Deutsch.

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Sandra Lüthi
Bundesamt für Cybersicherheit