Die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge aus der Ukraine hat viele Gemeinden gefordert.

Viele Herausforderungen im Bereich Asyl

15.12.2022
12 | 2022

Das Jahr 2022 war geprägt vom Krieg in der Ukraine und von einer starken Zunahme ordentlicher Asylgesuche. Die Bereitstellung von genügend Unterbringungsmöglichkeiten ist eine grosse Herausforderung für viele Gemeinden.

Die Aktivierung des Schutzstatus S im März 2022 hat es erlaubt, ukrainischen Flüchtlingen rasch und unbürokratisch Schutz und Hilfe in der Schweiz zu gewähren. Seither werden die Flüchtlinge in den Bundesasylzentren registriert und danach rasch auf die Kantone aufgeteilt. Je nach kantonaler Organisation übernehmen der Kanton oder die zugewiesene Gemeinde die Verantwortung für die Unterbringung und Betreuung. Bisher wurde der Schutzstatus S an mehr als 69 000 Personen verteilt (Stand 1. Dezember 2022). Die Gemeinden waren besonders bei der Bereitstellung von Unterkünften stark gefordert. Zudem haben sie die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine rasch eingeschult.

Anfang November hat der Bundesrat beschlossen, den Schutzstatus S nicht vor März 2024 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert. Dieser Beschluss gibt Planungssicherheit. Zudem muss der Bund zusammen mit den Kantonen und Gemeinden die mögliche Rückkehr der Ukrainerinnen und Ukrainer vorbereiten.

Gleichzeitig ist die Zahl der ordentlichen Asylgesuche in den letzten Monaten angestiegen. Um seine Aufnahmekapazität weiterhin zu gewährleisten, entschied das Staatssekretariat für Migration (SEM), ab Ende Oktober vorübergehend einen Teil der Asylsuchenden den Kantonen früher als üblich zuzuteilen. Diese Massnahme wird ab Mitte Dezember wieder aufgehoben. Die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten stellte Kantone, Städte und Gemeinden vor grosse Herausforderungen.

Die Aktivierung des Schutzstatus S brachte viele praktische und grund­legende Fragen mit sich. Im September hat der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) Stellung genommen im Rahmen der Evaluation der Umsetzung des Schutzstatus durch eine vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe. Er brauchte dabei auch Kritikpunkte an, besonders was die private Unterbringung angeht, wenn diese nicht in koordinierter Weise mit den Behörden erfolgte. Der Schutzstatus S ist grundsätzlich «rückkehrorientiert» – es stellt sich hier aber die Frage, inwieweit er auch «integrationsorientiert» ist und bis zu welchem Grad der finanzielle Beitrag des Bundes für Sprachkurse und die Integration im Arbeitsmarkt ausreichend ist. Für den SGV braucht es klare Regeln, welche die Verantwortlichkeiten im Bereich der Integration und der Kostenübernahme klären. Ein Zwischenbericht der Arbeitsgruppe ist vor Kurzem erschienen und enthält erste Schlussfolgerungen.

Das Jahr 2022 hat gezeigt, dass das Asylwesen eine Verbundaufgabe des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden ist. Im Sinne eines effektiven Krisenmanagements und einer effizienten Koordination muss die kommunale Ebene konsultiert und in die Diskussionen einbezogen werden. Der SGV ist in Arbeitsgruppen vertreten, die ins Leben gerufen wurden, um die durch den Krieg in der Ukraine entstandene aussergewöhnliche Lage zu meistern. Besonders zu erwähnen gilt es hierbei den Sonderstab Asyl (SONAS), der erstmals im März 2022 einberufen wurde. Der SGV ist aber auch an der ­Arbeit der regulären Arbeitsgruppen beteiligt, die sich mit der Unterbringung und den Asylverfahren oder dem Reset­tlement-Programm befassen.

Luisa Tringale
SGV
Projektleiterin
Übersetzung: Nadja Sutter