Verkehrswege im Arbeitsalltag sicher gestalten
Treffen Fussgänger und Flurförderzeuge aufeinander, passieren nach wie vor schwere Unfälle. Im Büro geht es nicht so heftig zu, aber auch hier besteht Potenzial für Verbesserungen. Tipps für sichere Verkehrswege im Arbeitsalltag.
«Är isch vom Amt ufbotte gsy» von Mani Matter ist mir beim Schreiben dieses Artikels eingefallen. Da irrt jemand erfolglos durch die langen Gänge eines Amtes und findet das Büro, wohin er aufgeboten wurde, nie. Als scheinbar unproduktiver Raum zwischen Arbeitsplätzen fristen so manche Gänge beziehungsweise Verkehrswege ihr Dasein. Noch eine Stufe unbeachteter sind die Fluchtwege, die nicht selten als willkommene provisorische Abstellflächen dienen. Diesbezüglich gibt es einiges zu besprechen.
Bei der Gestaltung von Verkehrswegen gibt es Normen und Regelungen, die mithelfen, für mehr Sicherheit zu sorgen. Diese Normen und Regelungen betreffen die Beschaffenheit und Kennzeichnung von Verkehrswegen, Informationen über die Wegführung, Mindestmasse von Fahrwegen und Gehwegen sowie die Beschaffenheit und Masse von Treppen. Ausserdem sind dort allgemeine Anforderungen an den Bodenbelag und die Kennzeichnung von Verkehrswegen festgehalten.
Tipps für sichere Verkehrswege
Sicherer Belag: Der Bodenbelag soll eben, trittsicher und rutschhemmend sein. Er darf keine Löcher, Rillen oder Stolperstellen haben. Die Rutschsicherheit wird in der DIN 51130 geregelt. Bei Mängeln sollte eine Bodensanierung durchgeführt werden. Für den Unterhalt ist eine geeignete Bodenreinigung mit professionellen Reinigungsmitteln wichtig, damit der Boden nicht zur Rutschbahn wird.
Kennzeichnung: Die Begrenzung von Verkehrswegen ist farbig, deutlich erkennbar und durchgehend auf dem Boden auszuführen. Dies soll durch mindestens fünf Zentimeter breite Streifen erfolgen. Dabei muss eine gut sichtbare Farbe in Abhängigkeit von der Bodenflächenfarbe ausgewählt werden. Aufgrund der vielen Unfälle mit Flurförderzeugen, etwa Gabelstaplern oder Hubwagen, empfiehlt es sich, besonders deren Verkehrswege deutlich von Gehwegen abzugrenzen. Dazu gibt es spezielle Bodenmarkierungsbänder, die selbst Drehungen, Wendungen und geschobenen Paletten standhalten können.
Gut ausleuchten: Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz verlangt für die Ausleuchtung von Verkehrswegen beziehungsweise Verkehrsflächen eine Helligkeit von mindestens 100 Lux. Das ist zwar weniger als die entsprechende Anforderung an Arbeitsplätze mit 500 Lux und höher, wichtig ist bei Verkehrswegen dafür eine möglichst gleichmässige Ausleuchtung.
Gefahrenstellen absichern und kennzeichnen: Befinden sich auf den betrieblichen Verkehrswegen Gefahrenstellen, die aus technischen oder baulichen Gründen nicht beseitigt werden können, dann muss der Betrieb diese kennzeichnen (gemäss der DIN 4844 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen). So müssen beispielsweise Böden mit Stolper- und Rutschgefahr durch eine gelb-schwarze Markierung gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Gefahrenstellen wie Ecken und Kanten, die in den Verkehrsweg hineinragen. Bei Treppen hat es sich bewährt, die unterste und die oberste Stufenkante zu kennzeichnen.
Ekas-Box: Sichere Verkehrswege im Büro
Wertvolle Tipps für Bürobetriebe finden Sie auch in der Ekas-Box (www.ekas-box.ch) der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas). Auch im Büro müssen die Bewegungsräume für die Sicherheit der Mitarbeitenden genügend gross sein. So etwa mindestens 1 Meter von der Tischkante bis zum nächsten Hindernis oder einem Durchgang. Für Nebenverkehrswege wird ein Zugang mit mindestens 80 Zentimetern Breite zum Arbeitsplatz empfohlen, für Hauptverkehrswege sind es mindestens 1,2 Meter. Auch hier gilt: Fluchtwege und Durchgänge immer freihalten und Stolperfallen eliminieren oder gut markieren.
Umsetzen nach Stop-Prinzip
Dem Stop-Prinzip folgend ergeben sich folgende Lösungen für Verkehrswege:
S = Substitution und Vermeiden: Verkehrswege für Fussgänger, Velos und Motorfahrzeuge, insbesondere Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler), sollten möglichst getrennt geführt werden.
T = Technische Massnahmen: Getrennte Wege für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer einrichten. Für gute Bodenbeläge sorgen und kennzeichnen.
O = Organisatorische Massnahmen: Eine sorgfältige Verkehrsplanung hilft dabei, für alle Verkehrsteilnehmer optimale Wege zu schaffen und alle jederzeit sicher zum Ziel zu bringen. Da die Strassenverkehrsordnung nicht automatisch gilt, muss der Betrieb eigene Regeln festlegen oder die Verkehrsordnung in Kraft setzen. Als gesetzt gelten Regeln der VUV, der Suva und der Ekas – zum Beispiel über die Ausbildung der Staplerfahrer. Hier wird dringend empfohlen, alle fünf Jahre Wiederholungskurse zu verlangen.
P = Persönliche Schutzmassnahmen: Innerbetriebliche Verkehrswege sollten so gestaltet sein, dass keine spezielle Schutzausrüstung nötig ist. Unter Umständen können Schutzmassnahmen wie Sicherheitsschuhe oder Warnkleidung angezeigt sein. Im Zusammenhang mit Bahnumschlag sind Leuchtwesten vorgeschrieben.
Die Geschichte des Lieds «Är isch vom Amt ufbotte gsy» kann in Gemeinden und Betrieben, welche die Tipps für sichere Verkehrswege umsetzen, neu erzählt werden. Denn so hätte auch Mani Matters Protagonist das entsprechende Büro mühelos gefunden.