So positioniert sich der SGV zu Agenda 2030, Biodiversität und Landschaftsschutz
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt die Stossrichtung der bundesrätlichen Strategie für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030). Die Strategie gilt indes primär für die Bundespolitik. Die Kantone und Gemeinden sind eingeladen, zur Erreichung der Ziele beizutragen – für den SGV ist wichtig, dass diese Strategie nicht verbindlich ist und dass die Gemeinden im Bereich der Nachhaltigkeit ihre Kompetenzen behalten; ihre zum Teil bereits grossen Erfahrungen mit eigenen, innovativen Programmen und Aktionen auf lokaler Ebene können auch für die Bundesebene eine Inspirationsquelle sein. Weiter hat der SGV in seiner Vernehmlassungsantwort im Frühjahr betont, dass die vorhandenen, tripartiten Strukturen der Zusammenarbeit eine gute Basis darstellen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
Biodiversitäts-Initiative
Die Biodiversität ist in der Schweiz in einem schlechten Zustand. Knapp die Hälfte der Lebensraumtypen sowie rund ein Drittel aller bekannten Pflanzen-, Tier- und Pilzarten sind bedroht. Dieser Rückgang, so hielt der Bundesrat im Dezember 2020 fest, setze sich trotz der bisher ergriffenen Massnahmen fort. Dennoch lehnt er die vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» im September 2020 eingereichte Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitäts-Initiative) ab, weil sie den Handlungsspielraum der Kantone im Landschaftsbereich übermässig einschränkt. «Der von der Initiative verlangte strengere Schutz stellt namentlich bei kleineren Schutzgebieten eine zu starke Einschränkung für die Wirtschaft und weitere Politikbereiche wie die Energiepolitik dar.»
Der Bundesrat setzt darum auf einen indirekten Gegenvorschlag. Im Mittelpunkt sieht er dabei das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete auszuscheiden. Aktuell liegt der Anteil dieser Schutzflächen in der Schweiz bei 13,4 Prozent. Das Flächenziel von 17 Prozent ist nicht neu, es wurde bereits 2012 in der bundesrätlichen Strategie Biodiversität Schweiz festgelegt. Nun solle es als ein Element des indirekten Gegenvorschlags im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) integriert werden. Weitere Elemente sind:
die Stärkung des Artenschutzes im städtischen Raum und in Agglomerationen, indem Siedlungsflächen für die Biodiversität genutzt werden, beispielsweise begrünte Dächer;
die Sanierung von bestehenden nationalen Biotopen;
die Aufnahme der unbestrittenen Elemente des revidierten Jagdgesetzes, das von der Bevölkerung im September 2020 abgelehnt wurde, wie die Vernetzung von Tierreservaten;
die Verankerung einer gesetzlichen Pflicht für die Kantone, die Bundesinventare im Bereich der Baukultur zu berücksichtigen. Da diese Bestimmung bereits auf Verordnungsstufe bestehe, würden keine weitergehenden Pflichten geschaffen, schreibt der Bundesrat.
Der Handlungsbedarf ist auch aus Sicht des Schweizerischen Gemeindeverbands unbestritten. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass bereits sehr viele Gemeinden zum Schutz der Biodiversität aktiv sind. Der SGV unterstützt das Vorgehen über einen indirekten Gegenvorschlag und über gesetzliche Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Allerdings gibt es Vorbehalte: So lehnt der SGV die Festlegung eines expliziten Flächenziels im Gesetz ab und plädiert vielmehr für qualitative Verbesserungen bei der ökologischen Infrastruktur für Schutz- und Vernetzungsgebiete. Zudem sieht er die Gefahr, dass eine Ausweitung der Schutzzonen mit den Zielen der Energiestrategie 2050 in Konflikt kommt. Weiter befürchtet der SGV, dass hohe und aktuell noch nicht klar abschätzbare Kosten auf die Gemeinden zukommen. Der Massnahmenplan des Bundes sieht jährliche Mehrausgaben von 100 Mio. Franken für den Bund, 140 Mio. für die Kantone und 10 Mio. für die Gemeinden vor. In welchem Umfang Kosten an die Gemeinden weitergereicht werden, hängt stark von der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung ab. Der SGV verlangt zudem, dass auch die kommunale Ebene in den Genuss von Bundesmitteln kommt.
Die Landschaftsqualität und eine hochstehende Baukultur sind wichtige Anliegen der Gemeinden. Der SGV bevorzugt aber stets tripartite Lösungen. Was die Verankerung einer gesetzlichen Pflicht für die Kantone, die Bundesinventare im Bereich der Baukultur zu berücksichtigen, betrifft, so teilt der SGV den Standpunkt der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), dass die Aufgaben der Gemeinden explizit festgehalten werden müssen.
Landschafts-Initiative
Gleichzeitig mit der Biodiversitäts-Initiative wurde auch die Landschafts-Initiative mit Fokus auf dem Bauen ausserhalb der Bauzone eingereicht. Der Bundesrat verzichtete auf einen eigenen Gegenvorschlag, nachdem die ständerätliche Umweltkommission (UREK) Elemente, die auch die Anliegen der Landschafts-Initiative aufnehmen, in die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) integriert hat. Den Initiantinnen und Initianten genügen diese Elemente nicht, doch aus Sicht des Bundesrats handelt es sich um einen mehrheitsfähigen indirekten Gegenvorschlag, indem die Kommission «die Interessen der Landwirtschaft, des Landschaftsschutzes und der Kantone gleichermassen berücksichtigt». Für den Bundesrat sei zentral, dass der Landschaft-Initiative ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet gestärkt werde. Die Vernehmlassung ist im Gange, der SGV wird zum Geschäft noch Stellung nehmen.
Stellungnahmen SGV (auf Französisch):