Nachhaltiges Beschaffen in Gemeinden
Mit dem Ziel, die Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen zu vereinfachen und einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, wurde das öffentliche Beschaffungsrecht in einem parallelen Prozess revidiert. Für die Beschaffungen der Gemeinden ist die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) massgeblich. Seit deren Inkrafttreten im Jahr 2021 hat sich vieles getan. Mittlerweile zehn Kantone sind der revidierten IVöB beigetreten, weitere zehn Kantone befinden sich im Beitrittsverfahren. Auf der Grundlage des revidierten Beschaffungsrechts muss den Nachhaltigkeitsaspekten stärker Rechnung getragen werden. Die Gemeinden als wichtige Auftraggeber der öffentlichen Hand können im Rahmen ihrer Energie- und Klimapolitik eine Vorbildfunktion einnehmen. Doch was genau bedeutet nachhaltiges Beschaffen? Und ist der Markt für eine neue, nachhaltige Vergabekultur bereit? Diesen und weiteren Fragen geht die Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung vom 2. Mai 2023 im Landhaus in Solothurn nach. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf das nachhaltige Beschaffen von Baudienstleistungen gelegt. Erfahren Sie, wie mit Planungsinstrumenten und dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) eine nachhaltige Vergabe von Planer- und Bauleistungen gelingen kann. Wo für die Stadt Uster die Chancen beim nachhaltigen Beschaffen von Infrastrukturbauten liegen, lesen Sie bereits in dieser Ausgabe. Zudem haben wir für Sie eine Übersicht aktueller Instrumente und Informationen zusammengestellt, welche die Gemeinden in der praktischen Umsetzung unterstützen.