Klimaneutrale Schweiz 2050: der Zwischenstand der Politik

23.03.2021
6 | 2021

Gesetzesrevisionen im Energiebereich haben die letzten Monate geprägt. Diese Änderungen stehen im Einklang mit der Klimapolitik des Bundesrats: das Ziel von netto Null Emissionen bis 2050 zu erreichen.

Die Revision des CO2-Gesetzes ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des Netto Null Ziels bis 2050. Mit dem revidierten CO2-Gesetz sollen die CO2-Emissionen der Schweiz bis 2030 im Vergleich zu 1990 halbiert werden. Damit kann die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllen. Nach langwierigen Beratungen, die im Jahr 2018 begonnen haben, hat die Bundesversammlung den Gesetzesentwurf schliesslich im Herbst 2020 verabschiedet. Die darin enthaltenen Massnahmen gehen den Klimaaktivisten zu wenig weit, für die SVP und bestimmte Wirtschaftszweige wiederum sind sie zu interventionistisch. So wurden zwei parallele Referenden gegen dieses Gesetz ergriffen - vielleicht ist es darum ja ein perfektes Beispiel eines gutschweizerischen Kompromisses. Das Gesetz kommt am 13. Juni 2021 zur Abstimmung.

CO2-Gesetz: das klare Ja des SGV

Der SGV unterstützt das CO2-Gesetz in der vom Parlament angenommenen Form. Christoph Niederberger, Direktor des SGV: «Das Gesetz bringt den Gemeinden mehr Sicherheit in der Planung und Umsetzung ihrer Projekte. Zudem wird mit dem Klimafonds ein Finanzierungssystem geschaffen, das die zukünftigen Kosten für die Öffentlichkeit, so auch für die Gemeinden, teilweise mittragen wird. Deshalb unterstützt der SGV das neue CO2-Gesetz.» Das CO2-Gesetz ist das zentrale Element der Klimapolitik und konzentriert sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Industrie und Gebäude. Dieser Ansatz stellt daher eine grosse Herausforderung für alle privaten und öffentlichen Akteure dar, und die Gemeinden sind von dieser Zielsetzung natürlich direkt betroffen. Die Sicherung der Energieversorgung ist einer der zentralen Punkte der Energiestrategie, dem zweiten wichtigen Pfeiler der Energie- und Klimapolitik. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sind hohe Investitionen und Verhaltensänderungen notwendig, denn gemäss den vom Bundesamt für Energie (BFE) im November 2020 veröffentlichten Szenarien (Energieperspektiven 2050+) wird die Nachfrage nach Strom bis 2050 deutlich steigen. Angesichts dieser Entwicklungen und der neuen Herausforderungen müssen sich die Gemeinden auf grosse Umwälzungen einstellen, welche die kommunale Infrastruktur betreffen. Dazu gehören die Abkehr von der Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen, Sanierungsprogramme für Gebäude und die Stärkung der erneuerbaren Energieerzeugung. Die energetischen Perspektiven für den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen, die Steigerung der Energieeffizienz und die Stromerzeugung sind sehr ambitioniert.

«Das neue CO2-Gesetz bringt den Gemeinden mehr Sicherheit in der Planung und Umsetzung ihrer Projekte. Zudem wird mit dem Klimafonds ein Finanzierungssystem geschaffen, das die zukünftigen Kosten für die Öffentlichkeit, so auch für die Gemeinden, teilweise mittragen wird.»

Christoph Niederberger, Direktor SGV

Beeindruckender Ausbau der benötigten erneuerbaren Energien

Für diese Umwälzung gibt es zwei Hauptgründe: erstens die Notwendigkeit, das Angebot an erneuerbarer Energie deutlich zu erhöhen. Überaus deutlich: Gemäss den Energieperspektiven 2050+ braucht es rund 17-Mal mehr Strom aus Photovoltaikanlagen als heute, um die Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Zweitens muss künftig mit erneuerbarer Energie geheizt werden. Die Dekarbonisierung bedeutet konkret eine schrittweise Abkehr von Ölheizungen zugunsten von zwei Alternativen, nämlich Fernwärme und Wärmepumpen. Patentrezepe gibt es auch hier nicht: Im Falle der Wärmepumpen ist man schnell bei der Lärmproblematik, die diese Technologie im Moment noch behindert. Es braucht also eine Einzelfallabklärung nach dem Vorsorgeprinzip, denn «Vorbeugen ist besser als Heilen». Denn bekanntlich ist der Lärmschutz ebenfalls ein Grundsatz der Schweizer Umweltpolitik.

Die aktuelle Alternative Fernwärme ist ein sehr wirksames Instrument, das jedoch nicht überall realisierbar ist. Eine Reihe von Kriterien sorgt dafür, dass mit dieser Lösung die Versorgungssicherheit einer Gemeinde langfristig gewährleistet werden kann. Bevor jedoch auf andere Art und Weise geheizt wird, ist es wichtig, weniger zu heizen. Möglich machen dies Energieeffizienzprogramme für Gebäude, die renoviert werden. Die Gemeinden als Grundeigentümer haben bei diesem Programm einen Sitz in der ersten Reihe.

Gemeinden stehen vor kolossalen Investitionen

Gegenwärtig klafft eine grosse Lücke zwischen der Realität und den Anforderungen der Energiestrategie 2050, aktualisiert in Form der Energieperspektiven 2050+. Den Gemeinden stehen kolossale Investitionen in die Infrastruktur bevor. Innovationen, insbesondere bei der Strompreisgestaltung (Änderung des Verbraucherverhaltens) oder bei den Speicherkapazitäten für erneuerbare Energien, dürften notwendige Hilfsmittel sein, damit das Ziel von netto Null bis 2050 erreicht werden kann.

Mario Cavigelli, Präsident der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK), stimmt dem zu: «Die Klimapolitik stellt die Kantone und Gemeinden gleichermassen vor grosse Herausforderungen. Im Bereich der Gebäudepolitik gilt es, die Sanierungsquote zu erhöhen, damit ältere Gebäude energieeffizienter werden. Dazu kommt die Umstellung der Heizsysteme auf erneuerbare Energieträger. Für die Hauseigentümer bedeutet dies häufig eine höhere Anfangsinvestition; über den gesamten Betrieb gesehen lohnt sich das Heizen mit erneuerbarer Energie aber auch finanziell. Wichtig ist deshalb einerseits eine gute Information der Hauseigentümer, auch vonseiten der Gemeinde. Zudem können die hohen Anfangsinvestitionen, vor allem für Haushalte mit kleinerem Einkommen, durch entsprechende kantonale und kommunale Förderprogramme oder zinslose Darlehen finanziell abgefedert werden. Die Dekarbonisierung stellt aber auch für viele Gemeinden selbst eine Herausforderung dar: Gasnetze müssen mittelfristig zurückgebaut werden und neue Investitionen, beispielsweise in Fernwärmenetze, stehen an. Damit diese Umstellung gelingt, ist eine langfristige Energierichtplanung hilfreich. So gilt es beispielsweise, Gebiete auszuscheiden, in denen die Fernwärme ausgebaut wird, oder umgekehrt Gebiete frühzeitig zu identifizieren, bei denen mittelfristig das Gasnetz zurückgebaut werden soll.»

«Die Dekarbonisierung stellt für viele Gemeinden eine Herausforderung dar: Gasnetze müssen mittelfristig zurückgebaut werden und neue Investitionen, beispielsweise in Fernwärmenetze, stehen an.»

Mario Cavigelli, Präsident der EnDK

Die Gletscher-Initiative

Politisch bewegen sich die Klima- und Energiepolitik noch in unruhigem Gewässer. Gegen das revidierte CO2-Gesetz wurde wie gesagt das Referendum ergriffen, und die sogenannte Gletscher-Initiative, die ein totales Verbot der Nutzung fossiler Brennstoffe bis spätestens 2050 in der Verfassung verankern will, verlangt eine radikalere Gangart als der Bundesrat. Nach der Einreichung der Initiative am 27. November 2019 erarbeitete der Bundesrat einen Gegenentwurf, die Vernehmlassung wurde im Dezember 2020 abgeschlossen. Auch der SGV beteilligte sich an der Konsultation, die Ergebnisse werden im Frühjahr veröffentlicht. Daran schliessen sich die parlamentarische Phase und die Diskussionen in den Kammern an; eine Volksabstimmung wird zwischen 2023 und 2024 stattfinden.

SGV für den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative

Der SGV unterstützt den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates als wünschenswerte Alternative zur Volksinitiative. Er hat ein ähnliches Ziel: bis 2050 netto Null Treibhausgasemissionen zu erreichen. Der Gegenvorschlag trägt der Vielfalt der Realitäten in den Gemeinden besser Rechnung. Einige Gemeinden verfügen aufgrund ihrer geografischen Lage nicht über die gleiche Infrastruktur wie zentral gelegene Städte und haben keinen Zugang zur notwendigen Infrastruktur, um den vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe in den nächsten 30 Jahren zu bewältigen. Die Bevölkerung der Stadt Zürich kann viel einfacher auf einen Bus, ein Tram oder eine S-Bahn umsteigen als jene von Corippo (TI). Für Gemeinden wie diese wären die finanziellen Konsequenzen nicht zu bewältigen, und ob technologische Ersatzlösungen bis dahin vorhanden sind, ist fraglich. Der SGV ist daher - wie auch der Bund - der Meinung, dass es aus Gründen der nationalen Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit wichtig ist, dass die besondere Situation der Berg- und Randregionen berücksichtigt wird.

 

Der SGV setzt sich dafür ein, dass der Klimafonds die Gemeinden unterstützt

Der Klimafonds ist das Finanzierungsinstrument, das in der Totalrevision des CO2-Gesetzes vorgesehen ist. Finanziert werden soll er durch die CO2-Abgabe, eine Lenkungsabgabe auf Flugtickets, die Erträge aus den Versteigerungen von Emissionsrechten sowie aus Sanktionseinnahmen.

Der Klimafonds stellt Mittel zur Finanzierung von Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden (Gebäudeprogramm) sowie Förderprogramme für die Kantone und Gemeinden zur Umsetzung von Projekten zur Emissionsreduktion und zur Anpassung an den Klimawandel bereit. Lenkungsabgaben sind ein Anreizinstrument, das in der Umweltpolitik bereits eingesetzt wird. Denken wir nur an die Sackgebühr, die vor Jahren eingeführt worden ist und inzwischen fast in der ganzen Schweiz gilt. Die Einführung dieser Gebühr hat zu tiefgreifenden Veränderungen in unseren Gewohnheiten des Abfallrecyclings geführt.

Der SGV beteiligt sich an einer vom Bund eingesetzten und von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) geleiteten Arbeitsgruppe, welche die institutionellen Akteure zusammenbringt, mit dem Ziel, Projekte und Anliegen, die mit dem Klimafonds gefördert werden könnten, zu bündeln und zu koordinieren. Auf Anregung des SGV wurde eine Umfrage unter Schweizer Gemeinden, Städten und Kantonen durchgeführt, um mehr über laufende und geplante Projekte im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu erfahren. Natürlich werden nicht alle Projekte Förderbeiträge erhalten können; Projekte, die bereits durch andere Förderprogramme abgedeckt sind, sind von diesem Fonds ausgeschlossen. Zurzeit legt der Bund weitere Kriterien für den Zugang zum Fonds fest.

Fünfundzwanzig Gemeinden haben sich an der Umfrage beteiligt und über 350 Massnahmen aufgelistet. Der Schwerpunkt liegt im Bereich Energie. Die Rückmeldungen bilden eine wertvolle Ideenquelle für die Debatte über die zukünftige Verwendung des Fonds. Diese Arbeit geht nun weiter. Die Arbeitsgruppe hat ihre Einschätzung abgegeben, der Ball liegt nun beim Bund.

 

Der SGV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Gemeinden vom Klimafonds profitieren können und gemeinsam Fortschritte auf dem Weg zum Ziel von netto Null Emissionen bis 2050 gemacht werden. Es ist wichtig, dass die kommunale Ebene in ihren Anstrengungen für die Energiewende unterstützt wird, denn diese Anstrengungen betreffen die Infrastruktur, und in diesem Bereich gibt es keine Wunder: Ohne das nötige Budget nützt auch der beste Wille zur Tat nichts.

Manon Röthlisberger
Projektleiterin, Schweizerischer Gemeindeverband
Übersetzung: Denise Lachat