
Keine Sparmassnahmen auf dem Buckel der Gemeinden
Die Finanzlage des Bundes ist angespannt: Es drohen Defizite in Milliardenhöhe. Der Bundesrat will daher sparen. Ganze 59 Massnahmen sind Teil eines Sparpakets, von dem die Gemeinden bei rund einem Dutzend Massnehmen betroffen sind. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) anerkennt den Handlungsbedarf, wehrt sich aber im Rahmen der laufenden Vernehmlassung insbesondere gegen einseitige Lastenverschiebungen zulasten der Kantone und Gemeinden.
Die Finanzlage des Bundes hat sich verschlechtert. Ab 2027 drohen Defizite von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr, mit leicht steigender Tendenz. Die Defizite entsprechen dabei etwa 0,3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Im internationalen Vergleich steht die Schweiz damit immer noch sehr gut da: Frankreich etwa weist gegenwärtig ein Defizit von ca. 6 Prozent des BIP auf – übertragen auf die Schweiz entspräche dies ungefähr einer Summe von unglaublichen 50 Milliarden Franken. Dennoch gilt es, die Schuldenbremse einzuhalten. Sie ist zwar streng, hat sich aber bewährt und ist ein Grund dafür, wieso die Schweiz eine sehr tiefe Verschuldung aufweist. Der SGV steht daher zur Schuldenbremse und anerkennt den Handlungsbedarf.
Der Bundesrat sieht diesen in erster Linie auf der Ausgabenseite. Er hat daher eine Expertengruppe damit beauftragt, mögliche Sparmassnahmen vorzuschlagen. Die meisten ihrer Vorschläge hat der Bundesrat dabei in sein Sparpaket integriert, das gegenwärtig in der Vernehmlassung ist.

«Das Sparpaket des Bundes ist für den SGV eines der wichtigsten Geschäfte im laufenden Jahr.»
Gemeinden substanziell betroffen
Insgesamt sind es 59 Sparmassnahmen, die der Bund in seinem Sparpaket vorschlägt, wobei bei 36 Massnahmen Gesetzesänderungen notwendig sind und daher Teil der Vernehmlassung sind. Bei etwas mehr als einem Dutzend sind die Gemeinden in erheblichem Masse betroffen. Besonders kritisch sieht der SGV dabei einseitige Lastenverschiebungen hin zu Kantonen und Gemeinden. Dies trifft beispielsweise auf die geplante Verkürzung der Abgeltungspflicht des Bundes an die Kantone für die Betreuung im Asylbereich (Globalpauschale) auf vier Jahre zu. Damit will der Bundesrat rund 500 Millionen Franken jährlich einsparen. Nebst einer Lastenverschiebung zu den Kantonen und letztlich zu den Gemeinden würde dies auch die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gefährden.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Verkehr. Hier will der Bundesrat die Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) um 10 Prozent oder rund 100 Millionen Franken kürzen, die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 200 Millionen Franken sowie die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr um 5 Prozent der ungedeckten Kosten, was rund 60 Millionen Franken jährlich entspräche. Aus dem NAF werden die Agglomerationsprogramme finanziert, die für die Lösung der Verkehrsprobleme in vielen Gemeinden und Regionen dringend nötig sind. Aus dem BIF werden auch viele Regionalbahnen mitfinanziert, was ähnlich wie die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr für eine gute Anbindung der Gemeinden an den öffentlichen Verkehr sorgt. Diese ist ansonsten insbesondere bei kleinen und ländlichen Gemeinden gefährdet. Hier massiv zu sparen, lehnt der SGV daher ab.
Ebenso lehnt der SGV Kürzungen bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich ab, wozu unter anderem der Schutz vor Naturgefahren und der Hochwasserschutz zählen. Der Bundesrat will hier seinen Beitrag um 10 Prozent kürzen, was rund 50 Millionen Franken pro Jahr ausmacht. Die Kantone haben für die fünfte Programmperiode (2025–2028) bereits eine Vielzahl von umsetzungsreifen Projekten erarbeitet. Kürzungen hätten zur Folge, dass die Kosten zu den Kantonen verschoben würden oder dass diese Projekte sistiert oder abgebrochen werden müssten. Die Überschwemmungsereignisse im letzten Jahr haben gezeigt, dass die bisherigen Schutzmassnahmen angesichts des Klimawandels teilweise nicht genügen. Daher braucht es mehr Mittel, nicht weniger.
Bereits im Rahmen der Budgetdebatte für 2025 hat sich der SGV gegen eine Streichung der Einlage von rund 25 Millionen Franken in den Fonds für Regionalpolitik gewehrt – mit zumindest teilweisem Erfolg: Der Bund legt dieses Jahr immerhin noch 6 Millionen Franken ein. Ab 2027 will der Bundesrat die Einlage aber gänzlich streichen. Der SGV lehnt dies dezidiert ab. Denn der Fonds hat sich bewährt und hat eine grosse Hebelwirkung: Jeder Bundesfranken löst das Fünffache an Investitionen in den Berggebieten und den ländlichen Regionen aus.
Einbezug kantonaler Gemeindeverbände
Das Sparpaket des Bundes ist für den SGV eines der wichtigsten Geschäfte im laufenden Jahr. Daher hat er die kantonalen Gemeindeverbände in einer kurzen internen Vernehmlassung zur Stellungnahme eingeladen. Einen endgültigen Entscheid zur Position des SGV wird der Vorstand an seiner Sitzung vom 19. März treffen. Die Stellungnahme wird anschliessend auf der Website aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 5. Mai.
Die Schuldenbremse kurz erklärt
Die Schuldenbremse verpflichtet den Bund, auf Dauer nicht mehr auszugeben als einzunehmen. Gibt er in einem Jahr zu viel aus, so muss er dies in den Folgejahren korrigieren. Überschüsse hingegen werden für den Schuldenabbau verwendet. Dank vorsichtiger Budgetierung blieb der Schuldenstand daher seit Inkrafttreten der Schuldenbremse 2003 nicht nur stabil, sondern sank bis 2019 um 27 Milliarden Franken.
