Gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt haben die Kommunalverbände und Lufthygienespezialisten ein spezifisch auf die Bedürfnisse der Gemeinden zugeschnittenes kurzes Merkblatt geschaffen.

Informationsoffensive zur Begrenzung von Lichtemissionen

22.11.2021
11 | 2021

Die Begrenzung von unerwünschtem Licht in der Umwelt ist auch eine Gemeindeaufgabe. Nun stehen dafür verschiedene neue Informationen und Hilfestellungen bereit.

Natürliches Licht ist Lebensgrundlage und Taktgeber für Natur und Mensch. Künstliches Licht bietet uns auch nachts Orientierung und Sicherheit. Wenn Licht übermässig oder zur unerwünschten Zeit auftritt, kann es aber negative Einflüsse haben: auf die nächtliche Landschaft, die Artenvielfalt und auch auf den Menschen. Künstliche Lichtemissionen haben sich in der Schweiz in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt, und längst gibt es im Mittelland und im Jura keinen einzigen Quadratkilometer mehr, in dem noch natürlich dunkle Nachtverhältnisse herrschen. Die Begrenzung von unerwünschtem Licht in der Umwelt ist eine Aufgabe, mit der sich auch die Gemeinden zunehmend konfrontiert sehen. Das vergleichsweise neue Umweltthema hat zwei unterschiedliche Aspekte:

- Bei nächtlichen Lichtquellen muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen Sicherheitsanliegen und den Bedürfnissen von Menschen und Tieren nach ungestörter Nachtruhe.

- Tagsüber kann die Blendung von Sonnenlicht an glatten und spiegelnden Oberflächen Menschen in der Nachbarschaft stören.

Die Gemeinden haben damit eine doppelte Aufgabe: Sie müssen Beanstandungen von Bürgerinnen und Bürgern behandeln, die sich durch Licht gestört fühlen. Und sie müssen dafür sorgen, dass Natur und Landschaft genügend vor Lichtquellen geschützt werden.

Neue Vollzugshilfe des BAFU

Um den Behörden eine aktuelle Richtschnur zu geben, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nun eine neue «Vollzugshilfe Lichtemissionen» veröffentlicht. Das ausführliche Werk soll die in die Planung, die Beurteilung, die Bewilligung oder den Betrieb von Beleuchtungen involvierten Akteure befähigen, die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lichtemissionen zu treffen. Die Vollzugshilfe enthält Empfehlungen und Instrumente wie einen 7-Punkte-Plan und eine Relevanzmatrix für Massnahmen zur Begrenzung von Lichtemissionen. Weiter empfiehlt sie Richtwerte, um die Störwirkung auf den Menschen zu beurteilen. Schliesslich liefert sie auch Hinweise zum Vorgehen bei der Prüfung, ob Beleuchtungsanlagen die umweltrechtlichen Vorgaben einhalten.

Merkblatt und Toolbox für Gemeinden

Spezifisch für die Bedürfnisse der Gemeinden wird gleichzeitig ein kurzes Merkblatt herausgegeben, das in der vorliegenden Ausgabe der «Schweizer Gemeinde» beiliegt. Ein drittes, praxisbezogenes Hilfsmittel ist die Lichttoolbox, die am Beispiel des Naturparks Gantrisch konzipiert wurde. Mit diesem handlichen Werkzeugkoffer zum Thema Lichtverschmutzung können die Gemeinden partizipative Workshops mit den betroffenen Akteuren durchführen.

Jürg Minger
Federas Beratung AG