Eine gute familienergänzende Kinderbetreuung ist zentral für die Attraktivität einer Gemeinde.

Für eine wirkungsvolle familienergänzende Kinderbetreuung

07.03.2025
3 l 2025

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) setzt sich für eine langfristige und nachhaltige Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ein. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bringt volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen. Der SGV ist der Ansicht, dass der Bund hier in der Mitverantwortung ist, einen Beitrag zu leisten.

Die Gemeinden und Städte unternehmen viel, um den Vorschulbereich zu stärken. Sie beteiligen sich an der Finanzierung von Infrastrukturen und subventionieren Betreuungsplätze, um die Kosten der Eltern zu senken. Sie investieren in die frühe Sprachförderung, damit sprachliche Defizite bereits vor der Einschulung erkannt und angegangen werden. Familienergänzende Betreuungsangebote sind zentral für die Attraktivität einer Gemeinde. Denn für zahlreiche Familien sind sie eine wichtige Voraussetzung, damit die Eltern erwerbstätig sein können.

Durch den demografischen Wandel und die Veränderungen der Arbeitsmarktstruktur hat sich die Nachfrage nach familienergänzender Kinderbetreuung erhöht. Gemäss dem Bundesamt für Statistik wird gut ein Drittel der Kinder unter 13 Jahren in der Schweiz in Kindertagesstätten, schulergänzenden Tagesstrukturen oder in Tagesfamilien betreut (Datenstand 20.12.2023). Kantone und Gemeinden bauen ihre Angebote entsprechend aus. Doch der Druck für bezahlbare Kitaplätze bleibt gross. Für nachhaltige Lösungen braucht es deshalb neben dem Engagement von Kantonen und Gemeinden auch eine Bundesbeteiligung.

«Die Gemeinden und Städte unternehmen viel, um den Vorschulbereich zu stärken.»

Nina Ammon, Fachverantwortliche der Bereiche Soziales, Familie/Gesellschaft und Kultur, Schweizerischer Gemeindeverband

Politische Bewegungen

Die vom Nationalrat im März 2023 verabschiedete und vom SGV mitgetragene parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 21.403) verfolgt zwei Kernziele: Einerseits die nachhaltige und wirkungsvolle Reduktion der Betreuungskosten für Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen. Andererseits soll eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung via Programmvereinbarungen gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden vorangetrieben werden. Daneben wurde im Juli 2023 die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative, 24.058)» lanciert, die jedoch inhaltlich deutlich weiter geht. 

«Kita-Initiative»

Gemäss der Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative, 24.058)» müssten die Kantone ein bedarfsgerechtes Angebot an Kitaplätzen schaffen, und die Tarife würden nach Einkommen abgestuft. Die Kosten für die Eltern würden auf maximal zehn Prozent ihres Einkommens begrenzt. Der Bundesrat spricht sich gegen die Kita-Initiative aus, weil der Bund sich damit mit zwei Dritteln an den Betreuungskosten beteiligen müsste. 

Aktuelle Vorlage im Parlament

Die ständerätliche Bildungskommission schickte Anfang 2024 ein alternatives Modell der Betreuungszulage in die Vernehmlassung. Der SGV zeigte sich offen dafür, kritisierte jedoch, dass die Finanzierung einseitig über die Wirtschaft beziehungsweise Arbeitgeber sichergestellt werden soll. Der Ständerat nahm die Debatte in der letzten Wintersession auf und strich dabei für die Gemeinden wesentliche Elemente aus der Vorlage. Vorgesehen ist aktuell eine Betreuungszulage ohne Mitfinanzierung durch den Bund, die auf dem Modell der Familienzulagen beruht. Die Finanzierung der Zulage soll den Kantonen und Gemeinden überlassen werden.

Die familienexterne Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von acht Jahren soll unterstützt werden, sofern die Kinder institutionell betreut werden, also in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien. Die Betreuungsvorlage soll monatlich mindestens 100 Franken betragen, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution in einer Landessprache betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Zudem strich der Ständerat die Programmvereinbarungen aus der Vorlage, ein für Kantone und Gemeinden entscheidendes Instrument zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung. 

Wie geht es weiter?

Die nationalrätliche Bildungskommission nahm die Arbeiten hierzu im Januar und Februar auf. Das Geschäft wird Gegenstand in der Sondersession im Mai sein. Der SGV setzt sich zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, Mitgliedern des eidgenössischen Parlaments und weiteren Partnern für eine ausgewogene Lösung mit Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen ein. Dies auch in Hinblick darauf, dass die Betreuungszulage als Gegenvorschlag zur Kita-Initiative eine für die Gemeinden valable Umsetzung bieten soll.

Nina Ammon
Schweizerischer Gemeindeverband
Fachverantwortliche der Bereiche Soziales, Familie/Gesellschaft und Kultur