Digital und barrierefrei: So klappt beides in ihrer Gemeinde

02.05.2024
5 | 2024

Jede fünfte Person hat Probleme, digital mit Verwaltungen zu interagieren. Es ist der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) ein Anliegen, dass Menschen mit einer Seh- oder geistigen Behinderung oder mit schwacher digitaler Kompetenz elektronische Behördenleistungen in Anspruch nehmen können. Sie hat die Zentrierung auf die Nutzenden und Inklusion als Prinzip in ihrer Strategie verankert. Auch für die Gemeinden der Schweiz ist E-Accessibility zentral. Mit welchen Hilfsmitteln können sie digitale Barrierefreiheit sicherstellen?

Die Strategie der DVS ist seit Anfang Jahr in Kraft. Eines ihrer Prinzipien: Nutzendenzentrierung und Inklusion. Bei der Ausgestaltung elektronischer Behördendienstleistungen werden zum Beispiel unterschiedliche IT-Grundkompetenzen, Sprachkenntnisse oder geistige sowie körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt. Alle sollen die Chancen der digitalen Transformation nutzen können.

Das stellt Gemeinden in der Umsetzung vor Herausforderungen. Eine Auseinandersetzung mit dem internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten WCAG 2.1 ist zwingend erforderlich. Die Umsetzung solcher Standards fördert den Zugang und die Nutzung von Informationen und Dienstleistungen, die auf Websites und Apps angeboten werden, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen.

Die DVS förderte 2023 ein Innovationsvorhaben zu digitaler Inklusion: Der Kanton Genf entwickelte mit fachlichen Partnern des World Wide Web Consortium ein Audit-Tool für digitale Zugänglichkeit. Es erlaubt Verwaltungsmitarbeitenden, die E-Accessibility ihrer Dienstleistungen zu bewerten. Es wurde ins Französische übersetzt und steht den Gemeinwesen zur Verfügung.

Links für weitere Hilfsmittel für die barrierefreie Kommunikation finden Sie in der Onlineversion des Artikels. QR-CODE

Digital-Ratgeber für Gemeinden

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Florina German
Geschäftsstelle Digitale Verwaltung Schweiz