Das Wasser in Schulen muss regelmässig geprüft werden
Das revidierte Lebensmittelrecht sieht vor, dass die Qualität des Trinkwassers in öffentlichen Gebäuden vom Eigentümer überprüft wird. Verschiedene Dokumentationshilfen erleichtern diese Selbstkontrolle.
Alters- und Pflegezentren, Schul-, Sport- oder Schwimmanlagen: In all diesen öffentlichen Anlagen wird Trinkwasser an breite Bevölkerungsschichten und teilweise an vulnerable Personengruppen abgegeben. Eigentümer und Betreiber solcher Gebäude-Trinkwasserinstallationen, die Trinkwasser an Dritte abgeben, gelten neu als «Wasserversorgung» und sind zur Selbstkontrolle verpflichtet. Dies sieht das revidierte Lebensmittelrecht seit 2017 vor. Damit haben die Trinkwasserinstallationen öffentlicher Anlagen dieselbe Bedeutung wie die kommunalen Wasserversorgungen.
Einer der wichtigsten Grundsätze im Lebensmittelrecht ist die Selbstkontrolle, die zur Sicherstellung der Qualität des Lebensmittels Trinkwasser das wichtigste Instrument ist. Die Pflichten und Anforderungen für die Selbstkontrolle sind detailliert in der entsprechenden Verordnung beschrieben. Weitere Erläuterungen zu Aufbau und Inhalt einer Selbstkontrolle für Gebäude-Trinkwasserinstallationen finden sich in der Empfehlung «Legionellen und Legionellose» des Bundes oder zusammenfassend in verschiedenen Merkblättern der kantonalen Vollzugsorgane.
Schweizerischer Verein des Gas-und Wasserfachs bietet Dokumentationshilfe an
Was bislang für den breiten Anwenderkreis fehlte, ist ein Qualitätssicherungsdokument, mit dem die notwendigen Tätigkeiten, die zu einem Selbstkontrollkonzept gehören, umgesetzt und dokumentiert werden können. Die neue Richtlinie W3/E4 «Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen» des Schweizerischen Vereins des Gas-und Wasserfachs (SVGW) will diese Lücke schliessen und mithilfe von laufenden Kontrollen die chemischen und mikrobiologischen Risiken umfassend reduzieren. Sie richtet sich an die verantwortliche Person, die im Auftrag des Eigentümers oder Betreibers einer Gebäude-Trinkwasserinstallation die Selbstkontrolle umsetzen muss. Dies kann ein Mitarbeiter des technischen Dienstes sein, der wiederum bei Bedarf die Unterstützung einer Fachperson hinzuziehen kann.
Die Richtlinie des Fachverbands und die dazugehörenden Ergänzungen beschreiben die anerkannten Regeln der Technik für die Gebäude-Trinkwasserinstallationen. Damit ist nun die entsprechende Richtlinienreihe vollständig. Diese erlaubt dem Eigentümer und Betreiber, die gute Verfahrenspraxis in der eigenen Gebäude-Trinkwasserinstallation mit den anerkannten Regeln der Technik periodisch zu beurteilen und, wenn notwendig, allfällige Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene einzuleiten.
Fortlaufendes Monitoring
Bei der Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen geht es darum, mit einem laufenden Monitoring sicherzustellen, dass die Trinkwasserqualität während der gesamten Lebensdauer einer Gebäude-Trinkwasserinstallation gewährleistet wird. Dazu zählen nebst der regelmässigen Instandhaltung auch die Routinebetriebskontrollen, die Routinetemperaturkontrollen und die periodischen Risikobewertungen.
Für öffentlich zugängliche Duschanlagen gilt es zudem mittels Probenahmen zu überprüfen, ob der Legionellenhöchstwert eingehalten wird.
Allerdings: Bei den periodischen Legionellenbeprobungen lassen sich nur aussagekräftige Ergebnisse erzielen, wenn die Probenahmen mittels einer durchdachten Probenahmestrategie und von geschulten Personen mit geeignetem Material durchgeführt werden. Im Rahmen zweier Forschungsprojekte wurde deshalb eine Probenahmestrategie ausgearbeitet.
Einfache Anwendung, geringer Aufwand
Wenn durch die Risikobewertung angezeigt, müssen Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu beseitigen oder zu verringern. Mit geeigneten Kontrollen ist sicherzustellen, ob mit den getroffenen Massnahmen die gewünschten Ziele erreicht wurden oder ob weiter gehende Massnahmen notwendig sind.
Für eine einfache Anwendung der Risikomanagement-Checklisten werden bei jedem Checklistenpunkt mehrere mögliche Massnahmen vorgeschlagen, sodass die verantwortliche Person mit geringem Aufwand nur die zutreffenden Aussagen ankreuzen muss.
Hilfe für die Kontrolle
Die neue Richtlinie W3/E4 «Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen» des Schweizerischen Vereins des Gas-und Wasserfachs besteht aus zwei Dokumenten. Der erste Teil beinhaltet die Richtlinie mit den allgemeinen Informationen, den gesetzlichen Grundlagen, den technischen Hinweisen mit den Kontrollintervallen und die Arbeitsanweisungen für die Durchführung der Selbstkontrolle. Der zweite Teil besteht aus den Dokumenten, die für die eigentliche Selbstkontrolle notwendig sind. Das sind beispielsweise Checklisten für die Durchführung der Risikobewertung, Checklisten für die Umsetzung der Sofort- und weiter gehenden Massnahmen sowie verschiedene Protokolle für die Dokumentation der Messmittelkontrolle oder das routinemässige Erfassen der Kalt- und Warmwassertemperaturen.
Erarbeitet wurden die Richtlinien unter der Leitung von Hans Peter Füchslin, Leiter Fachstelle Legionellen des Kantonalen Labors in Zürich, zusammen mit weiteren Fachpersonen.