Frühzeitiges Reagieren ist entscheidend, damit Mitarbeitende nach Krankheit oder Unfall möglichst schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können.

Bei Arbeitsunfähigkeit rasch handeln: So gelingt die Rückkehr an den Arbeitsplatz

05.09.2024
9 | 2024

Fallen Mitarbeitende wegen Krankheit oder Unfall aus, ist schnelles Handeln wichtig: Nur wenn Arbeitgebende die Arbeitsunfähigkeit frühzeitig melden, kann wirksame Unterstützung greifen – und bleibt die Chance auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz intakt. Gelingt sie, ist das nicht nur für die betroffene Person positiv: Es entlastet das Team und lindert zugleich den Druck auf die Risikoprämien, die Arbeitgebende und Versicherte zu bezahlen haben.

Wer wegen Krankheit oder Unfall längere Zeit nicht arbeiten kann, muss persönlich mit einer herausfordernden Situation klarkommen. Oft ist sie von Unsicherheit geprägt. Nebst medizinischen und versicherungstechnischen Aspekten beschäftigt Betroffene eine Frage zentral: Kann ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren? Und falls ja, wann und in welcher Form? Der Zeitfaktor spielt dabei eine grosse Rolle. Damit eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingen kann und sich eine allfällige Invalidität vermeiden lässt, ist rasches Aktivwerden wichtig. Denn Studien zeigen: Eine längere Absenz vom Arbeitsplatz verkleinert die Chance, die Arbeit wieder aufnehmen zu können. Die Wahrscheinlichkeit liegt sechs Monate nach einem Ausfall bereits unter 50 Prozent. Ein weiteres halbes Jahr später fällt sie sogar unter 20 Prozent.

Frühzeitig melden im Interesse der Mitarbeitenden

«Je früher man eine Arbeitsunfähigkeit meldet, desto eher können für betroffene Angestellte wirksame Unterstützungsmassnahmen greifen», betont Regina Knöpfel, CEO der PK Rück AG, einer etablierten Rückversicherin von Pensionskassen in der Schweiz. Arbeitgebende müssen den Ausfall von Mitarbeitenden im ersten Monat nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Krankentaggeld- oder der Unfallversicherung sowie der Pensionskasse melden. Schliesslich muss spätestens sechs Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Meldung auch an die Invalidenversicherung gehen.

«Je früher man eine Arbeitsunfähigkeit meldet, desto eher können Unterstützungsmassnahmen greifen.»

Regina Knöpfel, CEO PK Rück AG

Case Management bringt alle Involvierten an den Tisch

Ein bewährtes Instrument, um arbeitsunfähige Personen bei der Rückkehr an die Arbeitsstelle zu unterstützen, ist das sogenannte Case Management (CM), das Betroffenen auf freiwilliger Basis angeboten wird. Dabei koordiniert eine Case Managerin oder ein Case Manager mit breitem medizinischem, arbeits- und versicherungsrechtlichem Fachwissen das Zusammenwirken von arbeitsunfähiger Person, Arbeitgebenden, Krankentaggeld- oder Unfallversicherung, Ärztinnen und Ärzten, Pensionskasse sowie IV-Stelle. Oberstes Ziel des CM ist es, dass die betroffene Person möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren kann, dies aber nicht unkontrolliert; das CM soll für Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Komplexität verringern, sie von bestimmten Aufgaben entlasten und die geeigneten Schritte definieren.

Ein CM ist immer dann sinnvoll, wenn die Aussichten auf eine Wiedereingliederung Erfolg versprechend sind. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz entlastet nicht nur das Team, sondern wirkt sich auch positiv auf die Kosten aus: Wenn sich Arbeitsunfähigkeiten und IV-Fälle vermeiden lassen, lindert dies den Druck auf die Risikoprämien der Pensionskasse und der Krankentaggeldversicherung, die Arbeitgebende und Versicherte zu bezahlen haben.

Aktiv werden, bevor es zur Arbeitsunfähigkeit kommt

Auch wenn noch keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist es für Arbeitgebende sinnvoll, frühzeitig aktiv zu werden und sich bei Bedarf über den Umgang bei einer herausfordernden Personalsituation beraten zu lassen. Das kann etwa bei mehreren kleineren Absenzen der gleichen Person der Fall sein oder bei Warnsignalen im Team wie Stress, Burnout, Sucht, Depression, Mobbing. Ziel ist es immer, das Risiko einer langen Arbeitsunfähigkeit – und damit auch die Gefahr einer Invalidität – zu verkleinern. Führungs- und Personalverantwortlichen stehen heute niederschwellige Beratungsangebote oder Hotlines zur Verfügung. Für Arbeitgebende bieten auch die Netzwerkplattform compasso.ch sowie gesundheitsfoerderung.ch hilfreiche Informationen.

Previs Vorsorge – passende Lösungen für Gemeinden

Die Previs bietet unter anderem für Gemeinden und gemeindenahe Institutionen und Betriebe passende Lösungen; dazu zählt die grosse Flexibilität bei der Wahl und Ausgestaltung der Vorsorgepläne. Aus dem genannten Sektor sind aktuell rund 600 Arbeitgebende mit 12 000 Versicherten bei der Previs angeschlossen. Die Risiken Tod und Invalidität versichert die Previs bei der PK Rück. Unter dem Motto gesund@work richtet die Previs den Fokus auf die Gesundheit am Arbeitsplatz und sensibilisiert Arbeitgebende und Versicherte mit Hintergrundinformationen unter anderem für die Themen Prävention und Wiedereingliederung.