25 Jahre VBLG: ein starkes Sprachrohr für die Baselbieter Gemeinden
Seit 25 Jahren setzt sich der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) für die Anliegen der Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft ein. Seit seiner Gründung 1999 hat der Verband bedeutende Erfolge in der politischen Mitbestimmung und der Gemeindeautonomie erzielt. Zum Jubiläum wurde auf eine erfolgreiche Vergangenheit zurückgeblickt – und der Weg für zukünftige Herausforderungen geebnet.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) wurde am 16. September 1999 im «Bad Bubendorf» ins Leben gerufen, um die Interessen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft zu vertreten und ihre Anliegen gebündelt gegenüber dem Kanton zu präsentieren. Aus der früher gegründeten Interessengemeinschaft basellandschaftlicher Gemeinden entstand der VBLG. Mit der Gründung des VBLG wurde eine Plattform geschaffen, die es den Gemeinden ermöglicht, ihre Autonomie und Unabhängigkeit zu bewahren und gleichzeitig in einem strukturierten Rahmen mit dem Kanton zusammenzuarbeiten.
Der erste Präsident des VBLG, Peter Meschberger, erinnert sich: «Es war nicht einfach, den Regierungsrat von Anfang an für die Anliegen der Gemeinden zu gewinnen. Doch wir haben es geschafft, dass der Verband als wichtiger Partner wahrgenommen wurde.»
Die ersten fünf Jahre waren geprägt von intensiven Verhandlungen, aber auch von zunehmender Anerkennung seitens der kantonalen Behörden.
«Der VBLG hat es geschafft, dass der Verband als wichtiger Partner wahrgenommen wurde.»
Die Charta von Muttenz
Im Jahr 2012 setzte der VBLG ein weiteres Zeichen mit der Verabschiedung der Charta von Muttenz. Diese Charta stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Gemeindeautonomie dar und fordert mehr Handlungsspielraum für die Baselbieter Gemeinden. Sie war das Resultat intensiver Diskussionen und wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Gemeinden unterschiedlicher Grösse erarbeitet.
Die damalige Präsidentin, Myrta Stohler, betont: «Diese Charta stärkt die Rolle der Gemeinden.» Durch die Charta wurde den Gemeinden mehr Autonomie in Entscheidungsprozessen eingeräumt, was ihnen erlaubte, flexibler und effizienter auf lokale Herausforderungen zu reagieren.
Ein zentrales Anliegen des VBLG war von Beginn an die Verankerung der Grundprinzipien der Subsidiarität, der fiskalischen Äquivalenz und der Gemeindeautonomie in der Kantonsverfassung. Diese Bemühungen führten zu einem bedeutenden Erfolg: zur Einführung des neuen § 47a in die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft. Diese Verfassungsänderung stärkte die Unabhängigkeit der Gemeinden und sicherte ihnen eine wichtige Rolle in der kantonalen Politik. VAGS – Verfassungsauftrag Gemeindestärkung – wurde danach zum projektbezogenen Instrument für diese neue Zusammenarbeit. Damit war erreicht, dass die Gemeinden nicht erst im Rahmen einer Vernehmlassung zu sie betreffenden Erlassen Stellung nehmen, sondern an entsprechenden Gesetzes- oder Verordnungsänderungen ganz am Anfang paritätisch mitwirken können.
Herausforderungen und Zukunft
In den vergangenen Jahren stand der VBLG vor neuen Herausforderungen. Die durch die Vermögenssteuerreform verursachten finanziellen Verluste der Gemeinden waren ein grosses Thema. Regula Meschberger, die aktuelle Präsidentin, hebt hervor: «Es war uns ein Anliegen, die Verluste der Gemeinden durch die Vermögenssteuerreform zu kompensieren. Der VBLG hat massgeblich dazu beigetragen, dass der Kanton die Gemeinden mit zehn Millionen Franken unterstützt.» Diese erfolgreiche Verhandlung war ein Beweis für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Verband und dem Regierungsrat, die bis heute eine der tragenden Säulen der Arbeit des VBLG ist.
Doch nicht nur externe Herausforderungen wie die Steuergesetzgebung fordern den VBLG. Auch intern musste der Verband sich neu aufstellen und neue Perspektiven entwickeln, um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden. Steigende Baukosten, der demografische Wandel sowie Veränderungen im Steuersubstrat sind nur einige der Themen, mit denen sich die Gemeinden auseinandersetzen müssen. Nebst der Interessenvertretung gegenüber Kanton und Bund bietet der VBLG auch zahlreiche Services wie Infoveranstaltungen, Stellungnahmen bei Vernehmlassungen, Seminare oder Musterreglemente. Alle 86 Gemeinden im Kanton sind Mitglied des VBLG.
Matthias Gysin, der Geschäftsführer des VBLG, ist optimistisch, dass der Verband auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. «Wir werden die Gemeinden weiterhin aktiv unterstützen, ob in der Digitalisierung, im Bereich Bildung oder bei der Zusammenarbeit mit dem Kanton. Der VBLG bleibt dran!», so Gysin. Für die kommenden Jahre plant der Verband eine intensivere Kooperation zwischen den Gemeinden und verstärkte Bildungs- und Informationsangebote, um alle Mitglieder bestmöglich auf die zukünftigen Aufgaben vorzubereiten.
Aktivitäten im Jubiläumsjahr
Events und Aktionen begleiteten das Jubiläum, darunter eine Newsletter-Sonderausgabe zu den Meilensteinen der 25-jährigen Verbandsgeschichte. Ein Highlight war die Jubiläumstagsatzung am 1. Juni mit Nationalratspräsident Eric Nussbaumer, die den Dialog zwischen Gemeinden, Kanton und Bund betonte. Die Feier zum Gründungstag am 16. September rundete das Jubiläumsjahr ab.