Vor 175 Jahren trat die Bundesverfassung in Kraft.

175 Jahre Bundesstaat und die Rolle der Gemeinden

12.09.2023
9 l 2023

Die Schweiz feiert 175 Jahre Bundesverfassung: ein Rückblick auf die Geschichte der Gemeinden im Bundesstaat mit Reto Steiner, Professor für öffentliches Management – und ein Blick auf die Herausforderungen des Milizsystems.

Reto Steiner, wir feiern dieses Jahr 175 Jahre Bundesverfassung. Die Gemeinden sind um einiges älter als der Schweizer Bundesstaat. Sie entwickelten sich bereits ab dem 14. Jahrhundert. Wie kam es dazu?

Reto Steiner: Man kann zwei Typen von frühen Gemeinden unterscheiden. Ein Typus bildete sich im ländlichen Raum, in den Berggebieten: Grundeigentümer, meist wohlhabendere Bauern, schlossen sich zu Genossenschaften zusammen, um gemeinsam für ihre Interessen einzustehen und ihre Unabhängigkeit vom Adel zu deklarieren. Das Gleiche taten auch die Handwerker und Gewerbetreibenden in den Städten, und damit wären wir beim zweiten Typ. Sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Gemeinschaften konnten aber nicht alle mitbestimmen, sondern nur Männer mit Eigentum.

Das änderte sich mit der Französischen Revolution und der Helvetischen Republik 1798.

Das Prinzip der bestimmenden Familien, die über einigen Grundbesitz verfügten, widersprach dem Prinzip der Gleichheit der Französischen Revolution. Damals erfolgte die Trennung von Burgergemeinden und Einwohnergemeinden: Einwohnergemeinden waren reine administrative Einheiten, während in den Burgergemeinden die Besitztümer der ehemaligen Gemeinden zusammengefasst wurden.

1848 wurde dann der moderne Bundesstaat gegründet. Wie wurde die Staatsebene der Gemeinden damals in die neue Verfassung aufgenommen?

Explizit erwähnt werden die Gemeinden in der Bundesverfassung von 1848 nicht. Es wurde implizit davon ausgegangen, dass die Gemeinden existieren. In der Verfassung wurde aber die freie Ortswahl aufgenommen, was der Grundstein für eine mobile Gesellschaft war. Erst 1874 wurde in der Verfassung festgehalten, dass alle Schweizer Bürger die gleichen politischen Rechte haben. Zuvor war es also theoretisch möglich, dass nicht alle Einwohner einer Gemeinde auch politisch mitbestimmen konnten.

Welche Rechte und Pflichten hatten Gemeinden bei der Entstehung des Bundesstaates?

Wie gesagt war dies in der Bundesverfassung nicht festgehalten. Dafür waren die Kantone zuständig; im 19. Jahrhundert gab es auf kantonaler Ebene aber keine eigentlichen Gemeindegesetze, welche die Aufgaben der Gemeinden definierten. Das kam erst in den letzten Jahrzehnten. Grundsätzlich hatten die Gemeinden früher weniger Aufgaben.

Wie haben sich diese Aufgaben in den letzten 175 Jahren gewandelt?

Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen besonders im Bereich Soziales und Kultur viel mehr Aufgaben dazu. Damals entstand auch viel Infrastruktur: Mehrzweckhallen, Schwimmbäder oder Sportanlagen. In den letzten Jahren wuchs der Aufgabenbereich im Sozialen weiter, zum Beispiel mit der familienexternen Betreuung oder der Schulsozialarbeit.

Seit 1999 ist die Gemeindeautonomie mit dem Artikel 50 in der Bundesverfassung festgehalten. Der Schweizerische Gemeindeverband setzte sich damals stark für den Artikel ein. Was bedeutet der Artikel für die Gemeinden?

Interessant am Artikel ist, dass er den Gemeinden eine Autonomie garantiert, aber keine Bestandesgarantie darstellt. Das heisst, die Gemeinden haben zwar Rechte, aber nicht per se das Recht auf ihre Existenz. Dieses liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone dürfen aber die Gemeinden aufgrund des Autonomiestatuts nicht zu reinen Vollzugsorganen degradieren. Gleichzeitig erlaubt es dieser doch recht offen formulierte Artikel, dass Gemeinden sich anpassen und beispielsweise fusionieren können – da es ja eben gerade keine Bestandesgarantie ist. Und: Der Artikel verweist auf die besonderen Bedürfnisse der Städte und der Berggebiete. Hiermit schliesst sich der Kreis zur Entstehung der Gemeinden, die in den ländlichen Berggebieten und in den Städten gleichzeitig stattfand.

Manche Gemeinden monieren, dass ihre Autonomie eingeschränkt werde, weil sie so viele gebundene Ausgaben haben, beispielsweise um kantonale Vorgaben zu erfüllen. Was sagen Sie zu dieser Kritik?

Ich empfinde diese Debatte als eher künstlich. Denn diese gebundenen Ausgaben entstanden ja durch einen demokratischen Prozess. Wir sind nicht nur Gemeinde- sondern auch Kantons- und Bundesbürger. Wir legen auf den übergeordneten Ebenen gewisse Standards fest, zum Beispiel im Sozial- oder Umweltbereich. Die Gemeinden schliessen sich zu Verbänden zusammen, um diese Standards erfüllen zu können. Synergien zu nutzen, ergibt Sinn, gerade für kleinere Gemeinden, denn die Aufgaben der Gemeinden werden immer komplexer.

Wie können Gemeinden dieser Komplexität begegnen?

Ich erwarte, dass der Trend zu Fusionen in den nächsten Jahren weitergehen wird. Die meisten Fusionen geschehen freiwillig, aus einem solidarischen Gedanken heraus. Dadurch können die Gemeinden sich professioneller aufstellen und sich als Institution stärken. Denn starke Gemeinden, die ihre Aufgaben professionell erfüllen können, stärken die Gemeindeautonomie, welche ein Grundprinzip der Schweiz ist.

Wie stehen die Gemeinden heute da, 175 Jahre nach Inkrafttreten der Bundesverfassung?

Die Gemeinden stehen gut da. Die meisten haben gesunde Finanzen. Das Hauptproblem für die Gemeinden ist das fehlende politische Engagement.

Wo sehen Sie hier Lösungsansätze?

Die bereits erwähnte Professionalisierung der Verwaltung hilft sehr, denn so wird ein Gemeinderatsamt neben einer beruflichen Tätigkeit machbar. Die grösste Herausforderung ist der Wertewandel in der Gesellschaft. Praktisch alle Bürgerinnen und Bürger sind berufstätig und wollen daneben für die Familie da sein. So ist man bereits stark eingebunden, und für ein politisches Amt bleiben kaum noch Ressourcen. Zudem steht man wegen Social Media auch stärker in der Öffentlichkeit. Es gibt sicher Möglichkeiten, Strukturen anzupassen, etwa indem Sitzungszeiten angepasst oder auch per Videocall ermöglicht werden. Und es ist wichtig, zu zeigen, dass es sich lohnt, so ein Amt wahrzunehmen. Man kann sich dadurch konkret einbringen und kommt mit Menschen in Kontakt, die man sonst nicht kennenlernen würde. Ein Patentrezept für die Herausforderungen des Milizsystems gibt es aber nicht.

Chronologie

14. bis 19. Jahrhundert: Prozess der Kommunalisierung: In ländlichen Gebieten sowie in Städten bilden sich Genossenschaften und Korporationen.

1798: Mit der Helvetischen Republik werden Gemeinden als reine Verwaltungseinheiten gesehen. Die Besitztümer der ehemaligen Genossenschaften und Korporationen werden in Burgergemeinden zusammengefasst.

1848: Gründung des Bundesstaates mit dem Inkrafttreten der Bundesverfassung. In dieser wird die freie Ortswahl für alle Schweizer festgehalten; die Gemeinden werden nicht explizit erwähnt.

1999: Die Gemeindeautonomie wird in der Bundesverfassung mit einem eigenen Artikel festgehalten.

Zur Person

Prof. Dr. Reto Steiner ist Direktor der ZHAW School of Management and Law. Er hat Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Personal und Organisation, Pädagogik sowie Arbeits- und Organisationspsychologie studiert und doktorierte zum Thema «Interkommunale Zusammenarbeit und Gemeindezusammenschlüsse in der Schweiz».

Nadja Sutter
«Schweizer Gemeinde»
Chefredaktorin